Träger

Träger

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Trä|ger ['trɛ:gɐ], der; -s, -:
1. männliche Person, die Lasten trägt:
für die Expedition wurden einheimische Träger gesucht.
Zus.: Fackelträger, Fahnenträger, Gepäckträger, Kofferträger, Möbelträger.
2. tragender Teil einer technischen Konstruktion:
die Decke ruht auf eisernen Trägern.
Zus.: Deckenträger, Eisenträger, Stahlträger.

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Trä|ger 〈m. 3
1. 〈a. fig.〉 jmd. od. Gegenstand, der etwas trägt (Brief\Träger, Gepäck\Träger, Lasten\Träger, Preis\Träger, Uniform\Träger)
2. tragender Balken
4. Band, das ein Kleidungsstück festhält (Hosen\Träger, Schürzen\Träger)
6. 〈Chem.〉 chem. inaktiver Stoff, der als Unterlage od. Gerüst für einen anderen, chem. aktiven Stoff dient
● die \Träger einer Entwicklung; der \Träger eines Namens, eines Titels; \Träger der Staats-, Regierungsgewalt; Rock, Hose mit \Trägern

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Trä|ger: in der Chemie Bez. für inerte Feststoffe, z. B. Aktivkohle, Aluminiumoxid, Kieselsäuren, Silicate, Polymere, Kunstharze usw., die als Gerüststoffe u./od. Transportmedien für Katalysatoren, Reagentien, pharmazeutische Wirkstoffe, Pflanzenbehandlungsmittel dienen. Vgl. Carrier (1–7), Matrix.

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Trä|ger, der; -s, - [spätmhd. treger, mhd. trager, ahd. tragari]:
1.
a) jmd., der Lasten trägt:
für eine Expedition T. anwerben;
b) Kurzf. von Gepäckträger (1);
c) jmd., der Kranke, Verletzte o. Ä. transportiert:
eine Ambulanz mit zwei -n.
2.
a) (Bauw.) tragendes Bauteil:
T. aus Stahl;
einen T. [in die Decke] einziehen;
b) (bes. Technik) etw., was etw. anderes trägt, hält, stützt, mit sich führt o. Ä.
3. Stoffstück, das in Form eines Streifens paarweise an bestimmten Kleidungsstücken angebracht ist u. über die Schulter geführt wird:
ein Kleid mit breiten -n.
4.
a) jmd., der etw. innehat, etw. ausübt:
T. mehrerer Preise sein;
T. der Staatsgewalt sein;
b) jmd., der etw. stützt, der die treibende Kraft von etw. ist:
der T. einer Entwicklung sein;
c) Körperschaft, Einrichtung, die [offiziell] für etw. verantwortlich ist u. dafür aufkommen muss:
T. des Kindergartens ist die Kirche.
5. (Technik) Trägerwelle.
6. jmd., etw., dem etw. Bestimmtes innewohnt u. durch den bzw. das es in Erscheinung tritt:
die psychischen Erscheinungen und ihr T., der Mensch als Ich.

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Träger,
 
1) Bautechnik: tragendes Bauteil zur Aufnahme von Einzel- oder Streckenlasten und zu deren Übertragung auf die Auflager. Träger sind meist waagerecht, gegebenenfalls auch schräg (z. B. bei Dächern) über Öffnungen und Räumen angeordnet und werden hauptsächlich auf Biegung beansprucht. Träger sind wichtige Konstruktionselemente, z. B. für Decken, Dächer und Brücken. Der Trägerquerschnitt beziehungsweise die Konstruktionsart ist abhängig von der zu überspannenden Stützweite, der Auflast und der zulässigen Beanspruchung des verwendeten Werkstoffs (v. a. Holz, Stahl, Leichtmetall, Stahlbeton, Verbundwerkstoffe). Ein wesentliches Merkmal ist die Art der Auflagerung auf einem, zwei oder mehreren Stützpunkten (Auflagern). Der frei aufliegende Träger liegt auf seinen Unterstützungspunkten einspannungsfrei (»gelenkig«) auf und hat nur ein festes Lager zur Aufnahme von horizontalen Kräften. Der ein- oder beidseitig eingespannte Träger ist mit einem beziehungsweise zwei Auflagern biegefest (»ungelenkig«) verbunden. Kragträger (Freiträger) sind an einem Ende eingespannt, das andere Ende ragt über seine Unterstützung hinaus oder ist ohne Unterstützung frei schwebend. Der durchgehende Träger (Durchlaufträger, Mehrfeldträger) geht ohne Unterteilung über mehrere Auflager hinweg. Einen Träger, der zur Erhöhung der Tragfähigkeit mit einem Zuggurt unterspannt ist, bezeichnet man als unterspannten Träger. Nach dem Konstruktionsprinzip unterscheidet man Träger ohne Gelenke und Gelenkträger mit zwischen den Auflagern befindlichen Gelenken, z. B. Gerberträger und Koppelträger. Je nach Konstruktionsart unterscheidet man Vollwandträger mit voller Wandung (Steg) zwischen einem oberen Gurt (meist Druckgurt) und einem unteren Gurt (meist Zuggurt), Kasten- oder Hohlwandträger aus zusammengesetzten Bohlen oder parallelen Blechträgern mit durchgehender Gurtplatte und Fachwerkträger mit auf Zug oder Druck beanspruchten, im Dreiecksverband miteinander verbundenen Stäben. Vollwandträger aus Holz, Stahl oder Stahlbeton sind auch einfache Balken, Profilstähle (z. B. U-Stahl, I-Stahl, Profil) beziehungsweise Plattenbalken. Fachwerkträger werden je nach Form z. B. als Parallel-, Trapez-, Fischbauch-, Linsen-, Lohse-, Dreiecks-, Pauliträger oder langerscher Balken bezeichnet.
 
 2) Chemie und Physik: Trägersubstanzen, chemisch inerte Stoffe als Unterlage und/oder Gerüst für Wirkstoffe oder als Überträger (Transportmedium) z. B. bei der Katalyse, bei Pharmaka oder Pflanzenschutzmitteln. Feste Trägersubstanzen sind z. B. Aktivkohle, Tonerde, Kieselgel. Trägergase werden in der Gaschromatographie verwendet. (Carrier)
 
 3) Nachrichtentechnik: die Trägerschwingung.

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Trä|ger, der; -s, - [spätmhd. treger, mhd. trager, ahd. tragari]: 1. a) jmd., der Lasten trägt: für eine Expedition T. anwerben; b) kurz für ↑Gepäckträger (1): auf dem kleinen Bahnhof rief sie vergebens nach einem T.; c) jmd., der Kranke, Verletzte o. Ä. transportiert: eine Ambulanz mit zwei -n; der Sarg wurde von sechs -n ins Grab herabgelassen. 2. a) (Bauw.) tragendes Bauteil: T. aus Stahl; einen T. [in die Decke] einziehen; etw. ruht auf -n; b) (bes. Technik) etw., was etw. anderes trägt, hält, stützt, mit sich führt o. Ä.: Lubri ... ist kein herkömmlicher Ölzusatz, sondern benutzt das Öl nur als T., um an die Kolbenringe ... zu gelangen (ADAC-Motorwelt 10, 1980, 47); das (= Fachgebiet) sich mit schwachen elektrischen Strömen als T. von Information befasst (Schweizer Maschinenbau 16. 8. 83, 15). 3. Stoffstück, das in Form eines Streifens paarweise an bestimmten Kleidungsstücken angebracht ist u. über die Schulter geführt wird: der linke T. des Kleides rutschte ihr immer wieder über die Schulter; ein Kleid mit breiten -n; Unterhemden mit schmalen -n mag ich nicht. 4. a) jmd., der etw. innehat, etw. ausübt: T. mehrerer Preise sein; er ist T. eines hohen Ordens, eines berühmten Namens; T. der Staatsgewalt sein; die versammelten T. der drei Gewalten im öffentlichen Leben der USA (Saarbr. Zeitung 8. 10. 79, 2); b) jmd., der etw. stützt, der die treibende Kraft von etw. ist: der T. einer Entwicklung sein; die Partei war der T. dieser Aktion; c) Körperschaft, Einrichtung, die [offiziell] für etw. verantwortlich ist u. dafür aufkommen muss: T. des Kindergartens ist die Kirche; Wenn Jugendliche keine Arbeit finden, versuchen auch freie T. zu helfen (MM 25. 6. 80, 20). 5. (Technik) Trägerwelle. 6. jmd., etw., dem etw. Bestimmtes innewohnt u. durch den bzw. das es in Erscheinung tritt: Die psychischen Erscheinungen und ihr T., der Mensch als Ich (Natur 86); Diesmal, Mönch, wirst du als T. von Hoffnung und Enttäuschung zugleich der gefallene Engel sein (Stern, Mann 226).

Universal-Lexikon. 2012.

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